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Vorwurf des Kartellamts ist unbegründet

RETHMANN legt Einspruch gegen Bußgeldbescheid ein

Lünen Die RETHMANN Entsorgungs AG & Co. mit Sitz in Lünen wird Einspruch gegen einen am 22. Januar 2003 zugestellten Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts einlegen. Die Behörde wirft dem Unternehmen als Nebenbetroffenem vor, eine Verhaltensabstimmung mit anderen Entsorgungsunternehmen zum Nachteil eines Mitbewerbers der Dualen System Deutschland AG übernommen zu haben.

 

Dazu erklärt RETHMANN: Die Vorwürfe sind sachlich unbegründet und nach unserer Auffassung in rechtlicher Hinsicht nicht haltbar. In dem Ordnungswidrigkeitsverfahren wird sich das Unternehmen mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts zur Wehr setzen.

 

RETHMANN Entsorgungs AG & Co.
Dipl.-Kff. Daniela Enslein
Leitung Marketing & Unternehmenskommunikation
Brunnenstrasse 138, 44536 Lünen
Telefon: +49(0)2306/106-525
Telefax: +49(0)2306/106-533
Mobil: +49(0)170/4501069
Internet: www.rethmann.de
E-Mail: daniela.enslein@rethmann.de


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